Mein Anliegen:

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Damit Sie Anspruch (nach Betrieblichem Mitarbeiter- u. Selbständigenvorsorgegesetz) haben, brauchen Sie

  • mindestens 3 Einzahlungsjahre (seit Ihrer letzten Auszahlung) UND
  • eine einvernehmliche Auflösung oder Dienstgeberkündigung.

In jedem Fall haben Sie Anspruch, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren kein Arbeitsverhältnis haben (zB durch Aufenthalt im Ausland oder Selbständigkeit) oder eine Eigenpension beziehen.

Sobald ein Anspruch besteht, senden wir Ihnen die Auszahlungsinformation automatisch per Post. Außerdem erhalten Sie dann eine Meldung zu Ihrem Verfügungsanspruch auf der Startseite in Ihrem Online-Service, um Ihren Verfügungswunsch online bekannt zu geben.

 

Häufig gestellte Fragen zu Anspruchsvoraussetzungen

 

 

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