Die Abfertigung NEU

Die Abfertigung NEU dient der sozialen Absicherung und der Altersvorsoge von Beschäftigten. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber und die Abfertigungsansprüche können nicht mehr verfallen.

Ab dem zweiten Beschäftigungsmonat wachsen die Abfertigungsansprüche: Dann fließen laufend Beiträge in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgelts (inklusive Sonderzahlungen) auf ein Vorsorgekonto. Gezahlt wird das vom Arbeitgeber. Dieser überweist die Beiträge an den jeweils zuständigen gesetzlichen Sozialversicherungsträger, der sie dann an die ausgewählte Vorsorgekasse weiterleitet, welche für die Verwaltung und Veranlagung der Beiträge verantwortlich ist.

Die Abfertigung NEU ist ein wichtiger Baustein in der Verhinderung von Altersarmut. Neben der staatlichen Pension und eventuellen Privatpensionen, kann man sich auch die Abfertigung als monatliche Rente ausbezahlen lassen.

Einmal pro Jahr informiert die Vorsorgekasse die Arbeitnehmer über die Entwicklung des Guthabens in Form einer Kontoinformation. Ab Erhalt der ersten Kontoinformation kann jeder Arbeitnehmer mit einem Konto bei der VBV die Vorteile seines persönlichen Internetkontos nutzen.

Der Abfertigungsanspruch gegenüber der Vorsorgekasse bleibt bei jeder Art der Beendigung bestehen! Wie man als Arbeitnehmer darüber verfügen kann, hängt von der Art der Beendigung ab.

So funktioniert die Abfertigung NEU:

Meldewege der Abfertigung NEU

Anspruchsgruppen

Folgende Dienstnehmergruppen haben Anspruch auf die Abfertigung NEU: