Mein Anliegen:

Für Selbständige

Eine Auszahlung ist möglich, wenn

  • Ihr Gewerbe bzw. Ihre selbständige Tätigkeit seit 2 Jahren beendet ist UND
  • Sie mind. 3 Einzahlungsjahre erreicht haben.

In jedem Fall ist eine Auszahlung bei Pensionsantritt möglich oder wenn Ihr Gewerbe bzw. Ihre selbständige Tätigkeit seit mind. 5 Jahren beendet ist.

 

Häufig gestellte Fragen zu Anspruchsvoraussetzungen

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